Alle Offerten sind in Preis, Zahlungsbedingungen und Lieferfrist freibleibend. Alle Abmachungen werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung bindend.
Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne MwSt. Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Steuern, Beurkundungen und Zoll sind nicht inbegriffen.
Falls sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Verhältnisse, insbesondere die Währungsparitäten oder die Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, etc. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, so ist die PentaControl AG berechtigt, Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen.
Kostenänderungen werden gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise. PentaControl AG kann eine Teuerung geltend machen, wenn sich der Index zwischen Auftragserteilung und Projektvollendung um mehr als 2 Prozentpunkte ändert. Anders lautende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Diese Allgemeine Lieferbedingungen für kundenspezifische Anlagen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und der PentaControl AG, für die Lieferung von Anlagen (Produkten zusammen mit weiteren Leistungen), welche PentaControl AG beim Kunden oder über Fernzugriff auf die IT-Systeme des Kunden erbringt. Sie gelten auch für den Fall, dass der Kunde indirekt über Infrastruktur der PentaControl AG auf seine eigenen Systeme zugreift.
Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung anerkennt der Kunde mit Abschluss des Vertrages die Verbindlichkeit der vorliegenden Lieferbedingungen. Vereinbarungen, Änderungen des Vertrages und sonstige rechtserhebliche Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Angebote und Auftragsbestätigungen der PentaControl AG können elektronisch unterzeichnet werden.
Die Zahlung hat in freier Schweizer Währung, unter Einhaltung der folgenden Zahlungsart zu erfolgen:
a)Bei Bestellungsbeträgen bis zu CHF 20'000.-Nach Versand oder geleisteter Dienstleistung.b) Bei Bestellungsbeträgen ab CHF 20'000.-
30% bei Vertragsabschluss
30% bei Lieferung der Hardware oder der ersten SGK 30% bei Beginn der Inbetriebnahme
10% nach Abnahme
Zahlbar jeweils netto, innert 30 Tagen ab Faktura Datum.
Ist der Kunde mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand, oder muss PentaControl AG aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist PentaControl AG ohne Verzicht auf ihre weiteren Rechte berechtigt, bis zum Eintreffen von Sicherheiten oder Vorauszahlungen die Lieferung einzustellen. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten.
Wir sind bestrebt, unsere Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Die angegebenen Termine sind jedoch unverbindlich. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Käufer weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Ersatz für direkten oder indirekten Schaden. Die Lieferfrist beginnt nach der vollständigen Abklärung der technischen Einzelheiten, nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen und dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Der Versand erfolgt über die vom Käufer bezeichnete Speditionsfirma, die im Falle eines Exportes aus der Schweiz alle Ausfuhrvorkehrungen trifft. Alle Importvorkehrungen für die Einfuhr ins Bestimmungsland müssen durch den Käufer oder seinen Vertreter getroffen werden.
Beim Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten übernehmen. PentaControl AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die vereinbarten Zahlungen vollständig erhalten hat. Mit Annahme der Lieferung ermächtigt der Kunde PentaControl AG, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts vorzunehmen. Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in Stand halten und zu Gunsten von PentaControl AG gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern.
Die Abnahmebereitschaft der Lieferung wird dem Kunden mindestens fünf Arbeitstage im Voraus angekündigt. Der Kunde führt innerhalb eines Monats, beginnend bei Meldung der Abnahmebereitschaft, gemeinsam mit PentaControl AG eine Abnahmeprüfung durch. PentaControl AG erstellt ein Abnahmeprotokoll, das der Kunde mitunterzeichnet. Darin ist festzuhalten, ob die Abnahme erfolgt ist oder verweigert wurde. Beanstandete Mängel sind einzeln in das Abnahmeprotokoll aufzunehmen. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, obwohl keine Mängel. vorhanden sind, oder verweigert /der Kunde die Mitunterzeichnung des Abnahmeprotokolls, so gilt die Lieferung nach Ablauf der Abnahmefristen als abgenommen.
Wir übernehmen für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet ab Ablieferungsdatum, die Garantie für gutes Arbeiten der gelieferten Apparate und Anlagen. Unsere Garantie umfasst, nach unserer Wahl, das Instandsetzen oder den Ersatz von schadhaften Teilen, sei es infolge von Material-, Fabrikations- oder Konstruktionsfehlern. Allfällige Reisezeiten, Reise- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den direkten Schaden und erlischt im Falle von Fehlbedienung, Vernachlässigung, Unfall, Eingriffen durch Unbefugte und Vornahme von Änderungen in irgendeiner Form.
Wird keine Abnahme durchgeführt, aber das Werk durch den Besteller oder Nutzer zum Gebrauch übernommen, gilt das Werk als stillschweigend abgenommen. Garantiebeginn ist spätestens einen Monat nach der schriftlichen Meldung abnahmebereit oder nach dem Bezug/Nutzungsbeginn. Technische Mängel berechtigen nicht zur Verzögerung der fälligen Zahlungen. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir von unseren Garantieverpflichtungen bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung entbunden.
Für Lieferungen und Leistungen von Subunternehmern, die vom Besteller vorgeschrieben werden, wie auch für von Unterlieferanten stammende handelsübliche Geräte wie Rechner, Drucker, etc., übernehmen wir die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen der betreffenden Subunternehmer bzw. Unterlieferanten.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterworfen sind. Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiedauer schriftlich mitgeteilt werden.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte, Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und PentaControl AG den Mangel anzeigt und Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Während der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind, PentaControl AG unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innert fünf Arbeitstagen mitzuteilen. PentaControl AG wird die beanstandeten Mängel nach ihrer Wahl durch Instandstellung oder Ersatzlieferung so rasch als möglich beheben
Retourmaterialien werden nur im originalverpackten Zustand dem Originalbesteller zum verrechneten Gegenwert gutgeschrieben. Für geöffnete Packungen werden Kontrolle und Neuverpackung in Abzug gebracht.
Achtung: Zurückgesandtes Material muss von einem Dokument begleitet sein, das kurz die Gründe für die Rücksendung sowie unsere Auftrags- und die Bestellnummer des Käufers aufzeigt
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-8200 Schaffhausen/Schweiz. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in allen Punkten, die nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Spezielle Bedingungen des Kunden bedürfen zur Gültigkeit unseres schriftlichen Einverständnisses.
Chevrolet text link Camaro Z28
4725 x 1880 x 1300 mm
V8 6.5l
Top speed 225 km / h
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Dani Liechti
Liiberackerweg 11
8223 Guntmadingen
Phone: 052 685 30 24
Photo by Robin Liechti
Film by Nick Liechti
Picture by Karin Liechti
Picture by Robin Liechti
Nick Liechti drone film
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